Vorproduktion (Preproduction)
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Produzentenvertrag (Production agreement)
Diesen Vertrag schließen Fernsehsender, Filmverleiher oder sonstige
Auftraggeber mit einem Produzenten, einer juristisch verantwortlichen Person.
Darin werden das Projekt, der Umfang, Länge, Rechte-Übertragung,
Zahlungsmodalitäten, Abnahmen, Schutzklauseln etc. festgehalten. Das
ist wichtig, damit der Auftraggeber auch sicher gehen kann, dass er für sein
Geld auch das gewünschte Produkt erhält.
Die meisten deutschen Fernsehsender verlangen vom Produzenten eine Bürgschaft
in Höhe von 50% des Fernsehanteils. Da nämlich die meisten Produktionen von
ihrer Gesellschaftsform eine GmbH sind, haften diese, falls bei dem Projekt
finanziell alles daneben geht, nur bis zur Höhe ihrer Einlage, also meistens
bis 25.000 Euro. Das genügt den Sendern nicht als Sicherheit. Gibt also der
Sender z. B. 300.000 Euro, so muss der Produzent eine Sicherheit in
Höhe von 150.000 Euro beibringen.
Ferner wird festgehalten, für wie lange und in welchen Territorien der
Auftraggeber den Film verwerten darf. Auch Sperrfristen (z. B. Film darf
erst 2 Jahre nach Fertigstellung im TV gesendet werden) etwa für eine
Kinoauswertung werden hier festgehalten. Auch evtl. Gewinnbeteiligungen oder
etwa der Verbleib von Restmaterial werden in solchen Verträgen festgehalten.
Koproduktionsvertrag
Wenn zwei oder mehrere Produktionen gemeinsam einen Film produzieren, wird
dies vertraglich vereinbart. Häufig befinden sich die Produktionsfirmen in
verschiedenen Ländern, dies erleichtert häufig die Finanzierung, da Rechte
vorab an mehrere TV-Sender verkauft werden können und auch Fördermittel aus
mehreren Ländern, in denen der Film gar nicht gedreht wird, zur Verfügung
stehen. Auch steuerliche Vorteile anderer Ländern können durch
Koproduktionen in ein Filmprojekt eingebaut werden. Doch auch das
Fördersystem in Deutschland mit den vielen unterschiedlichen
Länderförderungen kann bereits die Zusammenarbeit mehrerer Produzenten aus
unterschiedlichen Bundesländern notwendig machen.
Viele Länder haben bereits Koproduktions-Abkommen miteinander geschlossen
und festgelegt, welche Kriterien erfüllt sein müssen.
In diesen Verträgen werden Rechte und Pflichten der Koproduktionspartner
festgelegt und natürlich auch, wie mögliche Gewinne aufgeteilt werden
sollen.
Darstellervertrag
Wie der Name schon sagt, werden Schauspieler, aber auch Sänger, Tänzer
oder Musiker im Bild vertraglich an das Projekt gebunden. In diesen
Verträgen werden Zeitrahmen, Honorierung, Bedingungen für Nachdrehs oder
auch Pressarbeit festgelegt. Die Zahl der Drehtage und Inhalt der Darbietung
werden genauso festgelegt, wie etwaige Konsequenzen, wenn ein Vertragspartner
seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. (Darsteller kommt nicht zum Dreh,
sagt kurzfristig ab etc.)
Ganz wichtig ist auch die weittestgehende Übertragung der Nutzungsrechte
an der im Film dargebotenen Leistung auf den Produzenten. Es kann für einen
Produzenten ein unkalkulierbares Risiko darstellen, wenn er etwa nur die
Fernsehverwertung im Vertrag stehen hat und der Film überraschend ins Kino
kommt. Die Nachforderungen können vernichtend sein.
Große Probleme können auch vereinbarte Wiederholungshonorare darstellen.
Liegen diese zu hoch, sind Wiederholungen des Filmes häufig ausgeschlossen.
Produktionsvertrag
Meistens besitzt der Produzent eine Firma, die seinen Film auch herstellen
wird. Es kommt aber auch bei uns durchaus vor, dass der Produzent, der ein
Projekt entwickelt und die Finanzierung auf die Beine gestellt hat, gar nicht
die Herstellung des Filmes selbst vornimmt. Er sucht sich dann einen
Line-Producer, eine Firma die in seinem Auftrag den Film herstellt.
Diverse Produzenten bekommen auch aufgrund langjähriger Kontakte oder
Vereinbarungen mehr Projekte, als ihre eigene Firma im Jahr bewältigen
könnte. Sie vergeben daher diese Filme an Dritte, behalten aber meist
sämtliche zur Verwertung erforderlichen Nutzungsrechte.
Ein häufig anzutreffendes Modell funktioniert so, dass der Produzent
selbst alle für die Verwertungsrechte relevanten Verträge mit den Kreativen
direkt schließt, während die ausführende Produktionsfirma die übrigen
Verträge mit den Technikern und dem übrigen Stab abschließt.
In solchen Verträgen muss auch sehr gewissenhaft festgelegt werden, wie
im Falle von Budget-Überschreitungen oder auch Unterschreitungen die Last
oder der Vorteil aufgeteilt wird. Es gibt auch Produzenten, die Einsparungen
abschöpfen, aber auf der anderen Seite das Risiko der Überschreitungen
völlig dem Auftragsproduzenten überlässt.
Verträge
Vorpro 2
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