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Flugreise mit Filmmaterial

Für Fotografen und Filmteams galt bis vor etwa 10 Jahren noch das ungeschriebene Gesetz: Filmmaterial im Koffer aufgeben, die Koffer werden gar nicht oder nur stichprobenartig durchleuchtet. Das Risiko, dass Filmmaterial durch die beim Durchleuchten verwendeten Röntgenstrahlen (X-ray) belichtet wurde, war relativ gering. Den älteren Geräten fürs Handgepäck war damals nicht zu trauen.

Im Laufe der Jahre wurden die Geräte immer weiter optimiert, so dass gängiges Filmmaterial das Durchleuchten unbeschadet überstehen konnte. Man brauchte sich also keine Sorgen zu machen.

Durchleuchtung

Das war einmal, denn inzwischen gibt es wieder handfeste Gründe zur Besorgnis:

Inzwischen wird auch fast jeder Koffer durchleuchtet und dies von teilweise neuesten, hochmodernen Geräten, die jegliches Detail im Gepäck erkennen sollen. Diese Genauigkeit erreichen diese Geräte allerdings mit erhöhter Strahlung, die jedes Filmmaterial gefährdet. Zur Anwendung kommen diese Geräte fast ausschließlich für Koffer, so gut wie nie aber im Kontrollbereich für Handgepäck.

Das Gemeine an diesen Systemen, die die Bezeichnung CTX-5000SP tragen, ist, dass sie zunächst ein Gepäckstück mit normaler, niedriger Strahlung scannen, wie andere Geräte auch. Wenn dann aber der Computer irgend ein verdächtiges Material (durch Form, Größe oder  Material) bemerkt, wird automatisch die Strahlung erhöht.

Mit dem Gepäck im Bild sind die Aufnahmen für den Mülleimer.

Fatalerweise können sowohl die metallenen Filmbüchsen, als auch die Silber-Halogenide im Material selbst diese automatische Funktion auslösen.

Diese Strahlen erzeugen Schleier und Nebeleffekte auf dem Filmmaterial. Deren Intensität ist abhängig davon, in welcher Lage zum Röntgenstrahl sich das Material im Koffer befand und von der Empfindlichkeit. Je empfindlicher das Filmmaterial, desto stärker die Schädigung.

Lösungsmöglichkeiten

Einige Hersteller bieten Schutzbeutel mit Bleifolie an, aber auch auf die reagieren die o. g. Geräte mit verstärkter Strahlung. Deshalb ist nicht sicher, ob diese genügend Schutz vor Schäden bieten. Ob belichtetes Material trotz schwacher Schädigung noch verwendbar ist, hängt auch von dem Bildinhalt ab. Ist es ein ruhiger, statischer Bildinhalt, fallen einem die regelmäßig wiederkehrenden Schleier auf, ist der Bildinhalt unruhig, gemustert und bewegt, kann es sein, dass diese Fehler sich verspielen. Unerfreulich sind sie in jedem Fall!

Deshalb ist dringend angeraten, unbelichtetes oder unentwickeltes Filmmaterial unbedingt im Handgepäck transportieren! Nicht im Koffer aufgeben! Sie wissen nie, ob nicht eines von diesen Röntgengeräten irgendwo im Flughafen das Fließband mit den Koffern bestrahlt. Manche Flughäfen lassen sich, wenn eine Filmproduktion dies einige Tage vor dem Flug erbittet und ankündigt, auch von einer Hand-Kontrolle (chemisch bzw. mit Sprengstoffspürhundes) überzeugen, dies ist aber eher die Ausnahme!

Ein Restrisiko bleibt wohl immer...

 
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