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Off LimitsWer dokumentarisch arbeitet, kommt immer wieder in Situationen, wo der Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten, Veranstaltungen, Ereignissen für normal "sterbliche" Menschen versperrt bleibt. Eine Arbeitserleichterung sind in solchen und anderen Situationen Presseausweise. Darüber hinaus gewähren viele Firmen sogenannte Presserabatte, dies kann beim Auto- oder PC- Kauf bares Geld wert sein. Allerdings gibt es zahlreiche Vereinigungen und Verbände, die hübsch gelayoutete Ausweise gegen Gebühren vergeben, deren Anerkennung jedoch längst nicht überall gewährleistet ist. Nicht überall, wo Presseausweis draufsteht ist auch...Es gibt auf diese Weise Presseausweise wie Sand am Meer, allerdings nur einen bundeseinheitlichen Presseausweis für hauptberufliche Journalisten. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz gibt es diesen nur über die beiden Vereinigungen für hauptberufliche Journalisten (DJV, DAG und verdi) sowie die beiden Verlegerverbände (Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V.). Seit 2005 wird auch der Jugendpresseausweis der Jugendpresse Deutschland e.V. akzeptiert. Dies ist vor allem eine Schutzmaßnahme, um den Missbrauch des Presseausweises als Gratis-Zugang für Privatpersonen etwa zu Konzerten etc. zu verhindern. Nur beruflich tätige Journalisten, die ihre Tätigkeit nachweisen können, sind berechtigt, überhaupt bundeseinheitliche Presseausweise zu beantragen. Auch Studenten journalistischer Studiengänge sind berechtigt, einen solchen Ausweis zu beantragen. Auf den "offiziellen" Ausweisen ist ein Vermerk des Innenministeriums angebracht, den Inhaber des Ausweises bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Personen, die nur ab und an mal etwas schreiben und veröffentlichen, ansonsten aber einem ganz anderen Beruf nachgehen, haben es etwas schwerer, an einen Presseausweis zu gelangen. Sporadische Veröffentlichungen werden gerne als "Liebhaberei" abgetan. Alle anderen, als die bundeseinheitlichen Presseausweise, müssen einen (möglichst nicht kleingedruckten) Zusatz tragen, dass es sich dabei nicht um den Ausweis der hauptberuflichen Verbände handelt. Nachweis journalistischer Tätigkeit
Als Nachweis für die hauptberufliche journalistische Tätigkeit gelten etwa Veröffentlichungen, Bestätigungen eines Verlages, Nachweise des Finanzamtes über Einnahmen aus journalistischer Tätigkeit, Verdienstnachweise, etc. Darüber hinaus kann man auch einen internationalen Presseausweis (IPA) beantragen. Verdi und der DJV versuchen, Journalisten, die einen Presseausweis benötigen, gleichzeitig zu einer Mitgliedschaft zu bewegen. Die Kosten für einen Presseausweis sind etwa bei Verdi bereits im Mitgliedbeitrag enthalten, die Mitgliedschaft ist aber nicht Pflicht. Auch der DJV weist darauf hin, dass auch Journalistinnen und Journalisten, die nicht Mitglied im DJV sind, beim DJV-NRW einen Presseausweis beantragen können. Im Fall der Nichtmitgliedschaft kostet der Ausweis ca. 100 Euro. Darüber, wer einen Presseausweis erhält, entscheiden nicht die Verbände, sondern offizielle Richtlinien. Denn der Presseausweis gilt als amtliches Dokument, das Journalisten bei ihrer Tätigkeit als Legitimation dient. Der bundeseinheitliche Presseausweis
Neuregelung 2006Wie schnell und wie absolut er sich durchsetzen wird ist noch nicht absehbar, doch ab 2006 gibt es einen bundeseinheitlichen Presseausweis, der von den verschiedenen Presseorganisationen sowie der Innenministerkonferenz der Länder ausgestellt wird. Der Ausweis wird durch Hologramm und fälschungssichere Drucktechniken vor Missbrauch geschützt sein. Den Ausweis kann man nicht verlängern, er muss jährlich erneuert werden. Infos gibt es unter: www.presseausweis.org Sonstige, nicht überall anerkannte PresseausweiseWer hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss sich darauf verlassen
können, dass sein Presseausweis möglichst überall anerkannt wird. Deshalb
ist der bundeseinheitliche Ausweis zu bevorzugen. Darüber hinaus bieten
aber diverse andere Verbände, von denen es etwa 30 allein in Deutschland
gibt, eigene Ausweise an. Hier einige Beispiele:
Presseausweise: Österreich, Schweiz
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